AGBs

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Mecklenburgischen Staatstheater und seinen Besuchern und Kunden. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. dem Abschluss eines Abonnementvertrags werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Mecklenburgischen Staatstheaters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts anderes vorsehen.

 

2. Spielplan und Beginn der Veranstaltungen

Die gültigen Spielpläne sowie die Anfangszeiten der Veranstaltungen sind aus den Veröffentlichungen des Mecklenburgischen Staatstheaters ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben und Vorstellungsänderungen wird keine Gewähr übernommen.

Die Eintrittskarten sind nur für die aufgedruckte Vorstellung gültig. Bei Abbruch einer Vorstellung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als 45 Minuten der Vorstellung gespielt war, eine Ersatzvorstellung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.

Das Mecklenburgische Staatstheater bietet Freilichtveranstaltungen wie die Schlossfestspiele Schwerin an. Die besondere Atmosphäre der Freilichtveranstaltungen wird von den Besuchern aus ganz Europa geschätzt. Die meisten unserer Gäste tragen gerne ein gewisses Wetterrisiko mit. Das Mecklenburgische Staatstheater ist daher bemüht, die Vorstellung z.B. auch bei Regen zu spielen. Wir empfehlen unseren Gästen daher warme und regensichere Kleidung. Regenschirme sind leider nicht gestattet, da diese die Sicht anderer Besucher beeinträchtigen. Es kann auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen.

Das Mecklenburgische Staatstheater bemüht sich, die Besucher über Vorstellungsausfall, -änderung oder einer Verschiebungder Anfangszeit rechtzeitig zu informieren.

 

3. Erwerb von Eintrittskarten

Die Öffnungszeiten der Tageskasse sind aus den regelmäßigen Veröffentlichungen des Mecklenburgischen Staatstheaters zu entnehmen. Während der Öffnungszeiten ist die Theaterkasse auch telefonisch zu erreichen. Die Karten können direkt an der Theaterkasse, im Internet und telefonisch erworben werden. Das Mecklenburgische Staatstheater behält sich vor, die Anzahl der pro Person verkauften Karten einzuschränken. Die Abendkasse öffnet in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft und schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

Das Mecklenburgische Staatstheater behält sich vor, reservierte Karten, die nicht bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt wurden, in den Verkauf zu geben.

Die jeweils gültigen Eintrittspreise werden vom Mecklenburgischen Staatstheater veröffentlicht. Es gelten grundsätzlich die veröffentlichten Preistabellen. Für Sonderveranstaltungen, Gastspiele sowie Veranstaltungen mit saisonbedingter Nachfrage und Besuchergruppen ab 20 Personen können Sonderpreise festgelegt werden.

Ermäßigungen können beim Kauf der Eintrittskarte Schülern allgemeinbildender Schulen, Auszubildenden, Studenten bis zum vollendeten 28. Lebensjahr, Bürgergeld-Empfängern sowie Schwerbehinderten ab 50 % Grad der Behinderung gewährt werden. Die im amtlichen Ausweis mit einem ausgewiesenen Merkzeichen B erforderliche bestätigte Begleitperson für die schwerbehinderte Person erhält 100% Ermäßigung. Inhaber einer gültigen Schwerin-Card können an der Abendkasse mit Vorlage des Personalausweises eine Karte zu 3,00 Euro erwerben, ausgenommen Gastspiele, Sonder- und Freilichtveranstaltungen. Inhaber der NDR Kultur Karte erhalten beim Kauf an der Theaterkasse 10 % Rabatt. Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung ist unaufgefordert durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Gastspiele, Sonder- und Freilichtveranstaltungen sind von der Ermäßigung ausgenommen. Das Mecklenburgische Staatstheater behält sich vor, für Veranstaltungen mit saisonbedingter Nachfrage Ermäßigungen auszuschließen.

Die Rückgabe bzw. der Umtausch von bereits bezahlten Karten ist bis zu fünf Werktage vor dem Veranstaltungstag gegen eine Gebühr von 5,00 Euro pro Karte möglich. Die Erstattung erfolgt als Gutschein. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet. Eine Rückgabe der Eintrittskarten für Vorstellungen an Weihnachtsfeiertagen (25. und 26. Dezember), Silvester und Neujahr sowie für Gastspiele, Sonder- und Freilichtveranstaltungen ist ausgeschlossen.

Bei Terminverlegung oder Ausfall einer Veranstaltung hat der Kunde die Wahl, in eine eventuell angebotene Ersatzveranstaltung zu tauschen oder die Rückzahlung des Kartenpreises zu verlangen. Die Eintrittskarte muss in diesem Fall in der Verkaufsstelle, in der sie erworben wurde, bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsausfall – unter Angabe der Anschrift und Bankverbindung – vorliegen. An der Veranstaltungskasse erfolgt keine Auszahlung. Bearbeitungsgebühren und eventuell angefallene Kosten wie z. B. Hotel- oder Fahrtkosten oder ähnliches werden nicht erstattet.

Das Mecklenburgische Staatstheater bzw. der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programm- und Besetzungsänderungen sowie eine Änderung der Anfangszeit vorzunehmen, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.

Der Vorverkauf innerhalb der laufenden Spielzeit beginnt in der Regel mit der Veröffentlichung der Veranstaltung. Für die Folgespielzeit beginnt der Vorverkauf für die veröffentlichten Veranstaltungen zu einem Zeitpunkt, der vom Mecklenburgischen Staatstheater gesondert veröffentlicht wird. Für Gastspiele, Sonder- und Freilichtveranstaltungen sowie für Gruppen ab 20 Personen können abweichende Termine für den Beginn des Vorverkaufs festgelegt werden.

Bis maximal sieben Tage vor dem jeweiligen Aufführungstag können auch telefonische Kartenbestellungen vorgenommen werden. Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich. Mit Zusage der vorläufigen Bestellung wird eine Frist zur Zahlung übermittelt. Die Zahlung ist per Überweisung oder per Kreditkarte möglich. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird die Bestellung automatisch aufgelöst. Kurzfristig bestellte Karten (ab sieben Tage vor der Veranstaltung) werden nur bei erfolgter vorheriger Zahlung per Überweisung oder per Kreditkarte an der Veranstaltungskasse hinterlegt. Bei Nichtabholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

Wenn das Mecklenburgische Staatstheater dem Käufer/Abonnenten die Eintrittskarten/Abonnementausweise/Gutscheine auf dessen Wunsch zusendet, trägt der Käufer/Abonnent das Versandrisiko. Die Bearbeitungs- und Versandgebühr beträgt 3,00 Euro.

Im Falle eines Verlustes der Eintrittskarte ist das Mecklenburgische Staatstheater nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Kann der Besucher nachweisen oder glaubhaft machen, welche Karte erworben wurde, kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Der Inhaber einer Originalkarte hat allerdings Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Mecklenburgische Staatstheater ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises. 

 

4. Abonnementbedingungen

Abonnementverträge können jederzeit abgeschlossen werden, auch während der laufenden Spielzeit.
Die dann noch anstehenden Aufführungstermine werden anteilig berechnet.
Das Abonnement umfasst in jeder Spielzeit eine bestimmte Anzahl von Vorstellungen oder Konzerten im Großen Haus bzw. in einer anderen Spielstätte, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Die Anzahl der Aufführungen ist abhängig von der gewählten Abonnementart.


Mit Abschluss des Abonnementvertrags wird ein bestimmter Abonnementring festgelegt, der zum Besuch der Aufführungen dieses Rings berechtigt. Die Ringe sind in der Regel auf einen bestimmten Wochentag terminlich festgelegt. Zu diesen Terminen wird der gemietete Platz freigehalten.

Während der Spielzeit ist eine Auflösung oder Änderung des Abonnementvertrags nur aus wichtigem Grund möglich.

Der Gesamtpreis bzw. die erste Abonnementrate (je nach Vereinbarung) des Abonnements wird zum 30. September fällig, die zweite Rate zum 28. Februar der jeweiligen Spielzeit. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Kosten, die aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung und Rückgabe der Lastschrift durch die Bank verursacht werden, müssen in Rechnung gestellt werden.
Darüber hinaus behält sich das Mecklenburgische Staatstheater vor, den Abonnementvertrag bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen außerordentlich zu kündigen und über den Platz zu verfügen.

Schüler allgemeinbildender Schulen, Auszubildende, Studenten bis zum vollendeten 28. Lebensjahr und Bürgergeld-Empfängern bieten wir, abweichend vom regulären Abonnementpreis, eine Sonderermäßigung an. Ausgenommen sind die Abonnementreihen PA-1, NA-P und PA-EW. Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung ist unaufgefordert durch geeignete Dokumente bei Vertragsabschluss und auf Aufforderung beim Theaterbesuch nachzuweisen.

Ist der Abonnent verhindert, eine Vorstellung seines Rings zu besuchen, ist ein Umtausch auf einen anderen Termin möglich, jedoch nur für das gleiche Werk und längstens bis zum Ende der laufenden Spielzeit. Hierbei besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Die Tauschgebühr von 2,00 Euro wird beim Umtausch an der Kasse verrechnet. Der Druck des Tauschgutscheins ist je Inszenierung nur einmal möglich.

Die Aufführungstermine und Werktitel sowie eventuelle Änderungen der Abonnementbedingungen und Abonnementpreise für die nachfolgende Spielzeit werden rechtzeitig vor dem 31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich mitgeteilt.
Hierfür und für notwendige Mitteilungen während der Spielzeit sind korrekte Postanschriften erforderlich, deshalb sind Änderungen der im Vertrag angegebenen Daten umgehend mitzuteilen. Dies gilt auch für die Bankverbindungen, wenn SEPA-Lastschrift vereinbart wurde.

Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
Für Jugend- und Geschenkabonnements entfällt die automatische Vertragsverlängerung.
Vom 1. bis 30. Juni der laufenden Spielzeit können Wünsche nach Platz- bzw. Ringwechsel sowie Ansprüche auf Sonderermäßigungen für die folgende Spielzeit angemeldet werden. Dafür ist eine persönliche Absprache erforderlich.

Das Mecklenburgische Staatstheater behält sich Änderungen der Werkauswahl und Terminverlegungen aus wichtigem Grund vor. Nach Möglichkeit werden solche Änderungen dem Abonnenten vorher mitgeteilt bzw. über lokale Medien bekannt gegeben.

Müssen aus künstlerischen Gründen abonnierte Sitzplätze wegfallen, so werden Ersatzplätze gestellt.

Der Abonnementausweis wird nach Abschluss des Abonnementvertrags bzw. zur neuen Spielzeit rechtzeitig zugesandt. Der Abonnementausweis enthält die Aufführungstermine des jeweiligen Rings sowie die Platznummer und gilt als Eintrittskarte zu den jeweiligen Aufführungen.

 

5. Kinder


Aus Rücksicht auf die anderen Besucher und auch im Interesse der Kinder ist der Besuch von Kindern bis zum Alter von drei Jahren nicht gestattet. Ausnahmen können für Kindervorstellungen  gemacht werden. Kinder erhalten Einlass mit einer gültigen Theaterkarte.

 

6. 

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Platz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Einlasspersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Veranstaltung gewährt werden kann. Das Mecklenburgische Staatstheater behält sich vor, für ausgewählte Veranstaltungen keinen Nacheinlass zu gewähren.

 

7.

 Garderobenstücke wie Mäntel, Schirme, große Taschen und ähnlich sperrige Gegenstände dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben. Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten. Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderoben sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich zu melden. Garderoben dürfen ohne Marke nur heraus gegeben werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtige Empfänger ist. Bei Verlust einer Garderobenmarke müssen wir Ihnen die Kosten für die Ersatzbeschaffung in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung stellen.
Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Einlass- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB.

 

8. Hausrecht

Das Mecklenburgische Staatstheater übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Einlass- und Garderobenpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Diese können Hausverweise und -verbote aussprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Mecklenburgische Staatstheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher der Vorstellung verweisen.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Um einen störungsfreien Verlauf der Vorstellung zu gewährleisten, sind Mobiltelefone, elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber im Zuschauerraum auszuschalten. Das Fotografieren sowie das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art im Zuschauerraum sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Das Rauchen im gesamten Theater und in allen seinen Veranstaltungen sowie das Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Blindenführhunden sind grundsätzlich nicht gestattet.

 

9. Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Mecklenburgische Staatstheater bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Mecklenburgische Staatstheater bzw. der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

 

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzes in dem für die die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Das Mecklenburgische Staatstheater ist berechtigt, die gespeicherten Daten zum Zweck der Kundenbetreuung zu nutzen. Der Käufer willigt mit dem Karten- bzw. Gutscheinkauf bzw. mit dem Anbahnungsgeschäft hierin ein.

 

 

11.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Schwerin. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung bestellter Eintrittskarten.

 

 

12. 

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung verfolgt haben. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

13. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Juni 2017.